Wir planen europaweit maßgeschneiderte Individualreisen zum selbst fahren, Wanderreisen, Privatreisen mit Chauffeur sowie Luxusreisen. Ergänzend bieten wir Reisen zum Zubuchen in unsere fachkundig geführten Gruppen an und arrangieren Touren auch speziell für Ihre eigene Gruppe. Sprechen Sie uns an, wir gestalten Ihren Urlaub genau nach Ihrem Geschmack.

Kontakt
Reisekultouren
c/o Dr. Birgit Bornemeier
Behringstraße 25
32756 Detmold
+49 5231 – 60 20 895
info@reisekultouren.de
Top
Bild Alt

Reisebedingungen

  /  Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen
für Pauschalreisen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen in den §§ 651a BGB bis 651y BGB und in Art. 250 und Art. 252 EGBGB für Pauschalreisen gelten zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) für Reiseverträge, die ab dem 01.07.2018 abgeschlossen werden.
Diese ARB gelten nicht für vermittelte Einzelleistungen und Reiseleistungen im Sinne von § 651a Abs. 4 BGB, die keine Pauschalreise darstellen, sowie für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB.
Für Geschäftsreisen gelten diese ARB nur soweit, als diesen kein Rahmenvertrag über die Organisation von Geschäftsreisen zugrunde liegt.
Diese ARB sind im Internet unter www.reisekultouren.de/reisebedingungen.html abrufbar.

1     Zustandekommen des Reisevertrags
1.1     Auf der Grundlage unserer in der Reiseausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen, vorvertraglichen Informationen und Preise bieten Sie uns mit Ihrer Buchung (Anmeldung) verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (online / per E-Mail) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Sie erhalten bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung), die alle wesent-lichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro, ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.
1.2     Falls Sie weitere Reiseteilnehmer anmelden, haben Sie für deren Vertragspflichten, insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen, wenn Sie eine entsprechende Verpflichtung durch eine gesonderte und ausdrückliche Erklärung übernommen haben.
1.3    Weicht die Bestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir 10 Kalendertage gebunden sind. Der Reisevertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Bindungsfrist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder konkludent durch Zahlungen auf den Reisepreis erklärt haben.
1.4     Die von uns erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil-nehmerzahl und die Stornopauschalen gemäß Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB (nachstehend Ziffer 5) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen uns ausdrücklich vereinbart wird.
1.5    Gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Brief, Telefon, Telekopie, E-Mail, SMS, Telemedien, Onlinedienste) abgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht. In diesen Fällen bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (nachstehend Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Anmelders geführt worden.
1.6    Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder die Reisedokumente nicht spätestens 5 Kalendertage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder bei Flugreisen am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis für Sie hinterlegen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2      Bezahlung
2.1    Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651r BGB iVm. Art. 252 EGBGB durch den Abschluss eines Kundengeldabsicherungsvertrages insolvenzgesichert. Damit ist sichergestellt, dass für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der von Ihnen gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, und etwaig notwendige Aufwendungen erstattet werden, die für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen. Sie haben in diesen Fällen einen direkten Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft, deren Name und Kontaktdaten Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Der entsprechende Sicherungsschein wird Ihnen zusammen mit der Bestätigung des Vertrages (Reisebestätigung) ausgehändigt Sämtliche Zahlungen sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins zu leisten, es sei denn, die Reise dauert weniger als 24 Stunden, schließt keine Übernachtung ein (Tagesreise) und der Reisepreis übersteigt nicht 500 EUR pro Reisenden.
2.2    Soweit die Vorraussetzungen nach Ziffer 2.1 vorliegen ist bei Vertragsschluss eine Vorauszahlung (Anzahlung) auf den Reisepreis zu leisten. Die auf volle Eurobeträge aufgerundete Anzahlung beträgt 20% des Gesamtreisepreises; mindestens jedoch 75 EUR pro angemeldetem Reiseteilnehmer. Prämien für etwaig über uns abgeschlossene Reiseversicherungen sowie Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Buchungssystemgebühren sind in voller Höhe bei Vertrags-schluss, spätestens jedoch mit Ausstellung, fällig und zahlbar. Sie können bei Nichtinanspruchnahme oder im Falle des Reiserücktritts grundsätzlich nicht erstattet werden (vgl. Ziffer 5.3.5).
2.3    Unter den Voraussetzungen der Ziffer 2.1 ist der restliche Reisepreis 30 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, soweit feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt werden kann, spätestens jedoch bei Ausstellung der Beförderungsscheine und Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamtreisepreis bezahlt sein.
2.4    Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistungen von den Leistungsträgern zur Sicherstellung der Reiseleistungen Akontozahlungen uns gegenüber eingefordert werden, sind wir ausnahmsweise berechtigt, diese zu verauslagenden Beträge auch vor Fälligkeit des Reisepreises im Wege des Aufwendungsersatzes unter den Voraussetzungen nach Ziffer 2.1  von Ihnen einzufor-dern. Zudem können sich abweichende Zahlungsmodalitäten bei Sonder- und Aktionsreisen ergeben. Das gilt indes nur, wenn wir auf diese Ausnahmeregelungen bereits in der Reiseausschreibung hingewiesen haben.
2.5    Bitte geben Sie zur Zahlungsabwicklung immer Ihre Reisebestätigungsnummer, den Reisetermin, den Abflughafen und den Namen des Reiseanmelders an. Sofern der Reisepreis bis zum Reisebeginn entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der Ersatzansprüche entsprechend Ziffern 5.2 und 5.3 zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.
2.6    Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar.
2.7    Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir unbeschadet der Rechte nach Ziffer 2.5 berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 2,50 EUR je Mahnschreiben und gesetzliche Verzugszinsen nach §§ 286, 288 BGB zu erheben.

3      Leistungen
3.1     Der Umfang unserer vertraglichen Leistungen ergibt sich aus unserer Leistungsbeschreibung, unseren vorvertraglichen Informationen, den allgemeinen Hinweisen aus unserem der Buchung zugrunde liegenden Werbematerial oder unserer Reiseausschreibung sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Buchen Sie nicht über uns, sondern über Dritte, insbeson-dere einen Reisevermittler, ist  dieser nicht befugt, weder vor noch nach Abschluss des Reisevertrages, ohne unsere schriftliche Bestätigung, von Leistungsbeschreibungen bzw. bereits abgeschlosse-nen Reiseverträgen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, soweit der Reisevermittler hierzu nicht gesondert bevollmächtigt ist. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.
3.2    Soweit wir außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzliche Leistungen nicht in eigener Verantwortung erbringen, weisen wir ausdrücklich in der Reise- oder Veranstaltungsausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hin, dass es sich insoweit um Fremdleistungen eines weiteren Anbieters von Reiseleistungen handelt, die von uns lediglich vermittelt werden.
3.3    Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.
3.4    Eine in der Leistungsbeschreibung von uns angegebene touristische Einstufung der Unterbringung bezieht sich auf die Klassifizierung im Zielgebiet. Flugschein oder Sonderfahrausweis gelten nur für die darin angegebenen Reisezeiten und -tage.

4      Leistungs- und Preisänderungen
4.1    Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2       Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.
4.3    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir Ihnen eine solche Reise angeboten haben. Sie haben dabei die Wahl, entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn Sie nicht gegenüber uns reagieren oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf werden Sie in der Änderungserklärung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hingewiesen.
4.4     Eine Erhöhung des Reisepreises kann von uns einseitig nur verlangen, soweit der Vertrag dies nach Maßgabe der §§ 651f, 651g BGB und aufgrund nachstehender Bestimmungen vorsieht. Eine Preiserhöhung kann sich aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, aus der Erhöhung von Steuern und sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren sowie aus einer Änderung der für die betreffenden Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergeben.
4.5    Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann von uns verlangt werden. Bei einer Erhöhung von Abgaben, Hafen- oder Flughafengebühren kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Erhöhung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
4.6    Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit wir Sie auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt haben. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn Ihre Unterrichtung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
4.7    Soweit der Reisevertrag eine Erhöhung des Reisepreises vorsieht, können Sie von uns eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ziffer 4.4 nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für uns führt. Haben Sie mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbe-trag von uns zu erstatten. Wir können jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich uns entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen, die auf Ihr Verlangen der Höhe nach nachzu-weisen sind.
4.8    Übersteigt die vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit der Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder das Angebot auf Preiserhöhung anzunehmen oder vom Reisevertrag entschädigungsfrei zurückzutreten. Nach Ablauf der von uns bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung bei ausbleibender Reaktion als angenommen.
4.9     Wenn Sie Ihre Reise verlängern möchten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unsere Reiseleitung. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihre Unterkunft nicht anderweitig belegt ist und eine entsprechende Rückflugmöglichkeit besteht. Es gelten die Bestimmungen nach Ziffer 5.4. für Umbuchungen.

5     Rücktritt / Umbuchung
5.1    Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist unter Angabe Ihrer Reisebestätigungsnummer gegenüber uns unter der in diesen ARB angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
5.2     Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht oder nicht zum vereinbarten Termin an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn von uns alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.4 pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn. Sie sind auf Ihr Verlangen von uns zu begründen. Ihnen bleibt darüber hinaus der Nachweis offen, dass die uns zustehenden Gebühren wesentlich geringer seien als die von Ihnen geforderte Entschädigungspauschale.
5.3    Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht von uns zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten werden kann.
5.4    Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel pro Person bei einem Rücktritt:
5.4.1    bei Flug- Bahn- und Buspauschalreisen
bis 42. Tag vor Reisebeginn    20%
ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn    30%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn    35%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn    40%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn    55%
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn    65%
ab 2. Tag vor Reisebeginn
oder bei Nichtantritt der Reise    90%
5.4.2    bei Schiffspassagen / Seereisen
bis 42. Tag vor Reisebeginn    20%
ab 41. bis 22. Tag vor Reisebeginn    35%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn    50%
ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn    75%
ab 2. Tag vor Reisebeginn
oder bei Nichtantritt der Reise    90%
5.4.3    bei Hotelunterkünften
bis 35. Tag vor Reisebeginn    15%
ab 34. bis 15. Tag vor Reisebeginn    30%
ab 14. Tag vor Reisebeginn    50%
5.4.4    bei Ferienwohnungen
bis 42. Tag vor Reisebeginn    20%
ab 41. bis 15. Tag vor Reisebeginn    50%
ab 14. bis 3. Tag vor Reisebeginn    80%
ab 2. Tag vor Reisebeginn
oder bei Nichtantritt der Reise    90%
5.4.5    bei Eintrittskarten    100%
sofern nicht anders ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum Veranstaltungsbeginn nicht mehr möglich ist.
5.4.6.    Die Stornopauschale nach vorstehenden Ziffern beträgt mindestens 75 EUR pro Reiseteilnehmer.
5.4.7    Im Hinblick auf die in den vorbenannten Ziffern nicht genannten Reisearten können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis oder sonstigen Schadenser-satz unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Wir behalten uns insbesondere vor, bei konkretem Nachweis bei allen Reisearten einen höheren Schaden als die vorbenannten pauschalierten  Rücktrittskosten geltend zu machen.
5.5     Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Durchführung von Umbuchungswünschen, mithin auf eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart.  Wird dennoch auf Ihren Wunsch hin eine Umbuchung vorgenommen, sind wir berechtigt, neben den sich hierdurch etwaig ergebenden Mehrkosten und Preisdifferenzen, ein Umbuchungsentgelt zu erheben.
Ohne gesonderten Nachweis sind wir berechtigt, als Pauschale ein Umbuchungsentgelt von 30 EUR pro Reiseteilnehmer zu berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Sofern Leistungsträger nach deren Vertrags- oder Geschäftsbedingungen höhere Umbuchungsgebühren verlangen, werden in jedem Fall die höheren Umbuchungsentgelte auch von uns verlangt.
5.6    Ihre Berechtigung, innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn durch Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger einen Ersatzteilnehmer (Ersatzperson) zu benennen und zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
5.7    Sofern bei Sonder- und Aktionsreisen im Einzelfall abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen ausdrücklich vereinbart sind, gehen diese vor.
5.8     Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen. Bei Unterbringung im Einzelzimmer ist erforderlichenfalls ein Einzelzimmerzuschlag zu entrichten.
5.9     Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Bahnfahrkarten oder Fahrtickets zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

6      Ersatzperson
6.1.     Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn können Sie auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass ein Dritter (Ersatzperson) in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6.2.     Wir können dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
6.3.     Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, für die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal 30 EUR zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Wir haben Ihnen einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Ihnen bleibt der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten unbenommen.
6.4.     Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

7      Rücktritt durch REISEKULTOUREN
7.1.     Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich etwaiger Erstattungen durch Leistungsträger.
7.2.     Wir können bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis zum 30. Tag vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Zugang beim Anmelder). Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.
7.3.     Wir können vor Reisebeginn nach Maßgabe von § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten, wenn wir aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind. In diesem Fall haben wir den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

8      Beistand, Mängelrechte
8.1    Wir sind nach § 651q BGB verpflichtet, dem Reisenden bei auftretenden Problemen und Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise durch Bereitstellung geeigneter Informationen Beistand zu gewähren und ihn zu unterstützen. Dies erfolgt zumeist durch unsere örtlichen Vertreter. Die jeweiligen Kontaktdaten können Sie den Reiseunterlagen entnehmen. Im Übrigen können Sie sich zur Einforderung von Beistandsleistungen auch direkt an uns unter folgenden Kontaktdaten wenden: Telefon: +49 5231 6020895, Telefax: +49 5231 6020896, E-Mail: info@reisekultouren.de.
8.2.     Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht frei von Mängeln erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Frist Abhilfe verlangen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.  Wir können eine Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbun-den ist. Wir können in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine angemessene Ersatzleistung angeboten wird. Hat die Ersatzleistung zur Folge, dass die Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, haben wir Ihnen eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises zu gewähren.
8.3.     Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die REISEKULTOUREN GmbH, Behringstraße 25, 32756 Detmold, zu richten. Die weiteren Kontaktdaten ergeben sich aus vorstehender Ziffer 8.1. Bei Buchung über einen Reisevermittler können Sie auch diesen kontaktieren.
8.4.     Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.
8.5.     Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m, noch Schadensersatzansprüche nach § 651n geltend machen.
8.6.     Ist eine Pauschalreise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, können Sie den Reisevertrag kündigen. In Ihrem  eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen empfehlen wir, die Kündigung zumindest in Textform zu erklären. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie, sofern der Vertrag die Beförderung umfasste, den Anspruch auf Rückbeförderung. Sie schulden uns nur den auf die in Anspruch genommenen bzw. zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
8.7    Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, sind Sie verpflichtet, an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, eine Schadensanzeige (Property Irregularity Report / P.I.R.) zu erstatten. Bei Beschädigung von Reisegepäck ist diese Schadensanzeige unverzüglich nach Entdeckung des Schadens gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft zu erstatten; bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen nach der Aufgabe und im Falle einer Verspätung binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
8.8    In allen sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9      Schadensersatz, Haftung
9.1    Bei Vorliegen eines Reisemangels können Sie unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von Ihnen selbst oder einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für uns nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Sie können eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
9.2     Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft durch uns herbeigeführt wurde.
9.3    Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Im Übrigen gilt § 651p Abs. 2 BGB, so dass haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften (bspw. EGV 261/2004; EGV 889/2002) und die auf internationalen Übereinkommen (bspw. Montrealer Übereinkommen) beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, auch zu unseren Gunsten gelten. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit dem Reisegepäck bleiben hiervon unberührt.
9.4     Wird außerhalb unseres Pauschalangebots zusätzlich eine Leistung erbracht (z. B. Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Ausflüge, Sportveranstaltungen), so erbringen wir Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, sofern hierauf in der Reise- oder Veranstaltungsausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vorbenannte Beförderungsleistun-gen, Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in unserer Leistungsbeschreibung oder der Reisebestätigung unter Angabe des vermittelten Leistungsträgers so eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages sind.
9.5     Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten hat der Reisende selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie daher vor ihrer Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. Wir empfehlen insoweit den Abschluss einer Unfallversicherung.

10      Vertragsobliegenheiten und Hinweise
10.1    Soweit nicht anders vertraglich vorgesehen, sind Sie für die nicht von unserem Pauschalangebot umfasste Anfahrt zum Abfahrtsort oder Flughafen selbst verantwortlich. Sollten Sie den Abfahrtsort nicht kennen oder dieser von uns nicht eindeutig beschrieben worden sein, müssen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen und Klärung verlangen.
10.2    Um den geplanten Ablauf der Reise zu gewährleisten, müssen Sie pünktlich zu der Ihnen z.B. im Bus- oder Flugticket bekannt gegebenen Abreisezeit erscheinen. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden, vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der uns vor Ort vertretenden Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
10.3    Wir planen den Reiseablauf sorgfältig und sind bemüht diesen einzuhalten. Gleichwohl können unvorhergesehene Ereignisse zu Verspätungen führen. Insbesondere können aufgrund einer zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftverkehrs Flugverspätungen oder auch Flugzeitverschiebungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
10.4    Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet uns, Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, werden wir Ihnen  die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese Ihnen mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden wir Sie so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste (so genannte „Black List“) über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über das Internet (https://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm) in ihrer jeweils aktuellen Fassung abrufbar.

11     Pass, Visa, Gesundheitsbestimmungen
11.1     Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten.
11.2     Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente und Reisegenehmigungen, z.B. US-Reisegenehmigungen im ESTA-Verfahren, sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und  für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
11.3     Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind. Zur Erlangung von Visa müssen Sie bei den zuständigen Stellen mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
11.4     Entnehmen Sie bitte der Reiseausschreibung und erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden, ob für die gebuchte Reise Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt.
11.5     Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für Einreiseverweigerungen aufgrund fehlender oder ungenügender Reisepapiere oder nicht erhaltener Visa. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Reiserücktritts- oder Rückreisekosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
11.6.    Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen. Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Telefonnummer +49 30 5000 2000.

12      Reiseversicherungen
12.1    Eine Reisekostenrücktrittsversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Prämie ist mit Anzahlung auf die Reise fällig (vgl. Ziffer 2.2). Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies binnen 8 Tagen nach dem Datum der Reisebestätigung, jedoch in jedem Fall noch vor Reisebeginn, nachgeholt wird.
12.2    Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir einen Komplettschutz mit Gepäck-, Unfall-, Haftpflicht- und Reisekrankenversicherung.
12.3    Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reise-versicherungen besteht nicht, soweit die Prämie bei zeitanteiliger Berechnung auf Jahresbasis einen Betrag von 600 EUR oder die Prämie je Person einen Betrag von 200 EUR nicht übersteigen und die Versicherung eine Zusatzleistung zu einer Reisedienstleistung für die Dauer von höchstens 3 Monaten darstellt.

13     Datenschutz
Personenbezogene Daten, die Sie uns über sich und Reiseteilnehmer zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten der Reisenden werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit jenen Daten finden Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung unter www.reisekultouren.de/datenschutz.html. Soweit Sie uns personenbezogene Daten anderer Personen, insbesondere von Reiseteilnehmern mitteilen, haben Sie zuvor sicherzustellen, dass diese damit einverstanden sind und Sie uns die Daten übermitteln dürfen.

14    Marketingmaßnahmen
Sofern Sie sich von uns über aktuelle Angebote informieren lassen möchten, benötigen wir zu einer solchen Marketing-Kommunikation Ihre ausdrückliche vorherige Einwilligung. Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Zu den Einzelheiten informieren wir Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung (Ziffer 13).

15     Verbraucherstreitbeilegung, ODR-Plattform
15.1.    Wir unterwerfen uns als Veranstalter von Pauschalreisen nicht einer Streitschlichtung nach Maßgabe des Verbraucherstreitschlichtungsgesetzes und sind hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet.
15.2.     Die Europäische Kommission bietet eine Onlineplattform zur Streitbeilegung bei Online-Vertragsabschlüssen unter der URL www.ec.europa.eu/consumers/odr an. Die Kontaktdaten der offiziellen Streitbeilegungsstelle können Sie unter https://webgate. ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show abrufen.

16     Allgemeines
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und des gesamten Reisevertrages nicht berührt.

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für den
Reiseveranstalter    REISEKULTOUREN GmbH
Behringstraße 25
32756 Detmold
Tel. +49 5231 60 20 895 | Fax +49 5231 6020 896
E-Mail: info@reisekultouren.de | www.reisekultouren.de
Geschäftsführerin    Dr. Birgit Bornemeier
Handelsregister    Lemgo HRB 6282

Du hast keine Erlaubnis, dich zu registrieren