Übernachtungssteuer Visitor Levy Edinburgh ab Juli 2026
Schon im September 2024 wurde im Rahmen des Visitor Levy (Scotland) Act beschlossen, dass die Übernachtungssteuer Visitor Levy Edinburgh kommen wird. Ab 24. Juli 2026 wird diese, nicht ganz korrekt, auch als Touristensteuer bezeichnete Abgabe nun erhoben. Besuchersteuer tritt es genauer, denn sie betrifft u.a. auch Geschäftsreisende.
Die Abgabe beträgt 5 % der Kosten der bezahlten Übernachtung. Die Abgabe wird vor der Mehrwertsteuer erhoben, auf den Nettopreis der Übernachtung, wobei Extras wie Parken, Mahlzeiten, Getränke oder Transport nicht berücksichtigt werden. Die Visitor Levy wird nur für die ersten fünf Übernachtungen erhoben und – zur besonderen Freude aller Unternehmen, die saisonale Reisepreise berechnen – startet sie mitten in der Saison. Sie gilt für Aufenthalte ab dem 24. Juli 2026. Um es noch etwas komplizierter zu gestalten, gilt sie nicht für Aufenthalte am oder nach dem 24. Juli 2026, die vor dem 1. Oktober 2025 gebucht und (teilweise oder vollständig) bezahlt wurden.
Unser Rat: Schauen Sie genau hin und prüfen Sie, ob die Visitor Levy in Ihrem Reiseangebot bereits eingepreist ist.
Fünf Prozent Visitor Levy auf die relativ hohen Übernachtungspreise der Stadt – das sind schnell spürbar hohe Beträge. Rechenbeispiel: Die Übernachtung kostet netto 300EUR pro Nacht. Die Steuer pro Nacht beträgt 15EUR. Bei drei Nächten sind es 45EUR, die der Gast zusätzlich zu zahlen hat.
Die Übernachtungssteuer Visitor Levy Edinburgh kann von Reiseunternehmen in Übernachtungsangebote bzw. Pauschalreisen eingepreist werden. Um Reisepreise werbewirksam möglichst günstig darzustellen, werden viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch machen, dass Kunden und Kundinnen diese Pflichtabgabe erst vor Ort in der Unterkunft zahlen müssen.
Was hat es mit der Visitor Levy Edinburgh auf sich? Das Gesetz ermöglicht es schottischen Gemeinden, bezahlte Übernachtungen zu besteuern. Nach jahrelangen Konsultationen hat der Rat 2024 beschlossen, die im Gesetz festgelegten Befugnisse zu nutzen. Das Gesetz legt einige Anforderungen an die Abgabe fest, darunter:
- Die Abgabe muss einen Prozentsatz der Übernachtungskosten in bestimmten Arten von Übernachtungsmöglichkeiten ausmachen.
- Bevor eine Abgabe eingeführt werden kann, muss die lokale Behörde lokale Gemeinden, Unternehmen und Tourismusorganisationen konsultieren.
- Die durch die Abgabe erzielten Einnahmen müssen für die Entwicklung, Unterstützung oder Erhaltung lokaler Einrichtungen und Dienstleistungen verwendet werden, die von Geschäfts- und Urlaubsreisenden in großem Umfang genutzt werden.
Informationen zur Visitor Levy Edinburgh finden Sie auf der Website der Stadt.